Als pflichtversicherter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Soweit so gut, doch nur wenigen ist das durchaus lohnenswerte Prinzip der Alterversorgung, die sogenannte Entgeltumwandlung, bekannt. Bei der Entgeltumwandlung wird Ihrem Brutto-Einkommen Geld entnommen, das direkt in Ihren Altersvorsorgevertrag fließt.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Neben den Aspekten der steuerlichen Vorzüge unterstützt Sie ggf. dazu noch Ihr Arbeitgeber durch eine Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge. Eine Möglichkeit, wie Sie bestehende Leistungen mit Zuzahlung des Arbeitgebers zum Zwecke der betrieblichen Zusatzversicherung realisieren können, ist z.B. die Umwandlung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Renten-Zusatzversicherung.
Darüber hinaus haben Sie im Gegensatz zum privaten sparen die Möglichkeit mit einer Umwandlung von Sonderzahlungen schon den kompletten Jahresbeitrag mit einer Zahlung zu erledigen
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber:
Gerade in Zeiten der allgemeinen Unsicherheit, können durch diese attraktive Möglichkeit der betrieblichen Arbeitnehmerabsicherung nachhaltige positive Effekte erzielt werden. Einige davon sind die Erhöhung der Motivation der Belegschaft und natürlich eine erhöhte Mitarbeiterbindung.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch eine Reihe an quantitativen Faktoren, die für ein Engagement im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge sprechen.
Für die Betriebe hat der Zuschlag zur Altersvorsorge gleich einen doppelten Vorteil. Sie können ihren Beschäftigen ein zusätzliches, finanziell attraktives Angebot machen und müssen dafür weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen.
Bei Rückstellungen des Arbeitgebers für eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse besteht keine Grenze für diese Befreiung. Sie sind unbegrenzt steuer- und beitragsfrei. Bei Pensionskasse und Pensionsfonds können die Arbeitgeberbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von Steuern und Sozialbeiträgen befreit werden. Das sind derzeit 2160 Euro. Diese Grenze gilt allerdings für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlung zusammen. Wird dieser Betrag durch die Zuwendungen des Arbeitgebers voll ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer diese Art der Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Daneben gibt es aber bei Beiträgen in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse die Möglichkeit, diese bis zu einer Grenze von in der Regel 1752 Euro in Höhe von 20 % pauschal zu versteuern. Bis zu diesem Betrag sind die Zahlungen auch sozialversicherungsfrei. Die Beiträge des Arbeitgebers und die der Arbeitnehmerseite werden dabei zusammengerechnet. Übersteigt der gesamte Beitrag des Arbeitgebers diese Grenze, muss der darüber hinausgehende Teil voll versteuert werden.
Ihr Vorteil
- Kostenloses individuelles Angebot
- Eine Auswahl aus vielen Tarifen
- Bei Wunsch auch persönliche Beratung